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   BFH, 16.12.1987 - I R 222/83   

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https://dejure.org/1987,5632
BFH, 16.12.1987 - I R 222/83 (https://dejure.org/1987,5632)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1987 - I R 222/83 (https://dejure.org/1987,5632)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - I R 222/83 (https://dejure.org/1987,5632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des gesetzlichen Aufwendungsersatzanspruchs eines Bürgen, der beherrschender Gesellschafter ist, als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - I R 222/83
    Voraussetzungen für die Bildung derartiger Rückstellungen sind die Wahrscheinlichkeit des Bestehens oder künftigen Entstehens der Verbindlichkeit dem Grunde und / oder der Höhe nach sowie der Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen und die wirtschaftliche Verursachung der ungewissen Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 247/81

    Zur beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - I R 222/83
    Es dient der Verhinderung von willkürlichen Beeinflussungen des Gewinns, da der beherrschende Gesellschafter die Möglichkeit hat, für seine Leistungen einen gesellschaftsrechtlichen oder einen schuldrechtlichen Ausgleich zu suchen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 30.07.1975 - I R 110/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - I R 222/83
    Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihre beherrschenden Gesellschafter ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wenn nicht von vornherein klar und eindeutig bestimmt ist, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1975 I R 110/72, BFHE 117, 36, BStBl II 1976, 74).
  • BFH, 03.11.1976 - I R 98/75

    Ersatz von Aufwendungen - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - I R 222/83
    Auf eine im voraus getroffene klare und eindeutige Vereinbarung kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Ersatzanspruch des beherrschenden Gesellschafters zivilrechtlich begründet ist, da der Anspruch nach § 670 BGB abdingbar ist (BFH-Urteil vom 3. November 1976 I R 98/75, BFHE 120, 388, BStBl II 1977, 172).
  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 1531/03

    Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

    Es dient der Verhinderung von willkürlichen Beeinflussungen des Gewinns, da der beherrschende Gesellschafter die Möglichkeit hat, für seine Leistungen einen gesellschaftsrechtlichen oder einen schuldrechtlichen Ausgleich zu suchen (Urteile des BFH vom 23.10.1985 I R 247/81, BStBl II 1986, 195, und vom 16.12.1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103).
  • FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 110/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veranlassung der Vermögensminderung durch das

    Die im voraus getroffene Vereinbarung diene der Verhinderung von willkürlichen Beeinflussungen des Gewinns, dader beherrschende Gesellschafter die Möglichkeit habe, für seine Leistungen einen gesellschaftsrechtlichen oder einen schuldrechtlichen Ausgleich zu suchen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103 m.w.N.).

    In der Entscheidung des BFH vom 16. Dezember 1987 (a.a.O.) ging es um einen Aufwendungsersatz für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die ein Gesellschafter eingegangen war.

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

    Bei beherrschenden Gesellschaftern oder bei gleichgerichteter Interessenlage zweier nicht beherrschender Gesellschafter muss die Frage eines Aufwendungsersatzanspruches allerdings von vorn herein klar und eindeutig vereinbart sein (vgl. BFH-Urteil 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl III 1966, 72).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06

    Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur

    Zu diesen Kriterien gehört auch, dass die Bemessungskriterien für die Höhe der vertraglich vereinbarten Avalprovisionen offengelegt werden, damit es sich auch insoweit und eine klare und eindeutige Vereinbarung handelt und das Finanzamt und ggf. das Finanzgericht den notwendigen Fremdvergleich durchführen kann (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 23. November 1965, StRK § 6 Abs. 1 Satz 2 R 119, undvom 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103; Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 676; Rengers, a.a.O., § 8 KStG Rz. 613 f., Streck, KStG, 6. Aufl., § 8 Rz. 150 "Bürgschaft"; Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG, Anh. zu § 8 Abs. 3 KStG nF "Patronatserklärung"; Lange/ Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 9. Aufl., S. 781 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des

    Die Übernahme des Auftrags lag im Interesse des Klägers als Auftraggeber; denn das objektive Zurechnungserfordernis der Kapitalersatzfunktion ist (in den Worten des § 32 a Abs. 1 Satz 1 GmbHG ) gegeben, wenn die äGesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Einzelheiten bei Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3.Aufl., S. 532; zum vergleichbaren Fall der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung durch Auftrag s. BFH vom 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02

    Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der

    Die Übernahme des Auftrags lag im Interesse des Klägers als Auftraggeber; denn das objektive Zurechnungserfordernis der Kapitalersatzfunktion ist (in den Worten des § 32 a Abs. 1 Satz 1 GmbHG ) gegeben, wenn die "Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten" (Einzelheiten bei Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., S. 532; zum vergleichbaren Fall der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung durch Auftrag s. BFH vom 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 302/00

    Verspätete Auszahlung von Fahrtkostenerstattungen an den beherrschenden

    Die im voraus getroffene Vereinbarung dient der Verhinderung von willkürlichen Beeinflussungen des Gewinns, da der beherrschende Gesellschafter die Möglichkeit hat, für seine Leistungen einen gesellschaftsrechtlichen oder einen schuldrechtlichen Ausgleich zu suchen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103 m.w.N.).
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